PSA Produkte der Kategorie III
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sorgen für die Sicherheit der Person im Berufsalltag und in der Freizeit. Umso wichtiger ist es, dass Schutzbrillen, wie Sonnenbrillen, Laserschutzbrillen oder andere Augenschutzgeräte die gesetzlichen Normen erfüllen, sodass ihre Schutzfunktion gewährleistet ist.
Im Frühjahr 2016 ist die neue PSA Verordnung 2016/425 in Kraft getreten. Zwei Jahre lang, bis zum 20. April 2018, ist die alte PSA Richtlinie 89/686/EWG für die Prüfung und Zertifizierung von persönlicher Schutzausrüstung weiterhin und ausschließlich gültig. In dieser Zeit können sich Hersteller und Inverkehrbringer von PSA Produkten auf die neuen Anforderungen einstellen.
In diese Kategorien fallen:
- alle Atemschutzgeräte
- Augenschutzgeräte, die für den Einsatz bei hohen Temperaturen mit extrem intensiver IR-Strahlung konzipiert sind, bei denen das Risiko von Flammen, elektrischen Überschlägen, Störlichtbögen oder Schmelzmaterialspritzern besteht.
Vertrauen ist gut - DIN-Geprüft ist besser
Durch eine DIN-Geprüft Zertifizierung wird diese – in einer neutralen Prüfstelle ermittelte und die geprüfte, zertifizierte und überwachte Qualität - dargestellt. Das Zeichen dokumentiert die Übereinstimmung mit in Normen festgelegten Anforderungen.
Prüfgrundlagen
Grundlage für die Prüfung und Zertifizierung sind die folgenden Normen:
- DIN EN 166 - Persönlicher Augenschutz - Anforderungen
- GS - ET - 29 Zusatzanforderungen für die Prüfung und Zertifizierung von Elektriker-Gesichtsschutz
Qualitätskriterien
In ihnen werden die Anforderungen und Prüfverfahren für Produkte der Kategorie 3 definiert. Die folgenden Qualitätskriterien sind Gegenstand der Prüfung:
- Optische Wirkung
- Abbildungsfehler
- Transmissionsverhalten
- Künstliche Alterung
- Allgemeine Anforderungen an die Konstruktion (Ergonomie)
- Mechanische Anforderungen
- Brandverhalten
- Prüfung von Beschichtungen
- Informationsbroschüren
Der Weg zum Zeichen
Jede PSA welche auf dem deutschen und europäischen Markt vermarktet werden soll, benötigt eine CE-Kennzeichnung. Mit dem CE-Kennzeichen erklärt der Hersteller eigenverantwortlich, dass seine PSA den Anforderungen der europäischen Richtlinien entspricht (Konformitätserklärung). In einem Konformitätsbewertungsverfahren werden die Produkte auf die Anforderungen der PSA Richtlinie 89/686/EWG geprüft.
Welche Verfahren der Hersteller zur CE-Kennzeichnung berücksichtigen muss, richtet sich nach der PSA-Kategorie des Produktes und der damit verbundenen Risikogruppe.
PSA Produkte der Kategorie III müssen geprüft und zertifiziert werden, bevor diese Zugang zum Europäischen Binnenmarkt und dem Handel erhalten.
Als benannte Stelle der EU-Kommission (Notified Body 0196) bewertet das DIN CERTCO PZA Augenschutzgeräte entsprechend der europäisch harmonisierten Normen und stellt EG-Baumusterprüfbescheinigungen als Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung aus. Zusätzlich wird in regelmäßigen Abständen entweder das Endprodukt oder das Qualitätssicherungssystem des Herstellers überwacht.
Ein GS-Zeichen darf für Produkte der Kategorie III nicht vergeben werden
Der Hersteller hat zusätzlich die Möglichkeit, durch ein freiwilliges Qualitätszeichen (z. B. die von DIN CERTCO vergebenen Zeichen DINplus oder DIN-Geprüft) zu zeigen, dass das Produkt durch eine unabhängige Stelle geprüft wurde und der Produktnorm entspricht.
DIN-Geprüft
DIN-Geprüft ist das Qualitätszeichen für die geprüfte und überwachte Übereinstimmung eines Produktes mit in DIN-, DIN EN- oder DIN EN ISO-Normen und in Zertifizierungsprogrammen festgelegten Anforderungen, sowie für regelmäßig durchgeführte Überwachungen der werkseigenen Produktionskontrolle.
DINplus
DINplus ist das Qualitätszeichen für die geprüfte und überwachte Übereinstimmung eines Produktes mit Normen und zusätzlichen Anforderungen, wie z. B. qualitäts- und umweltrelevante Maßnahmen in der Produktion, sowie für jährlich durchgeführte Überwachungen der werkseigenen Produktionskontrolle. Das "Plus an Qualität"!
CE-Kennzeichnung
Die Einhaltung der in der EG-Richtlinie festgelegten Mindeststandards wird durch die CE-Kennzeichnung als eine Art "technischer Reisepass" dokumentiert. Alle Augenschutzgeräte müssen dieses Zeichen tragen. Es ist jedoch nur ein Freiverkehrszeichen, also weder ein Sicherheits- noch ein Qualitätszeichen.
| Zertifizierungsprogramm Kategorie III | 332 KB | Download | |
| Merkblatt Europäische und National Anforderungen PSA | 68 KB | Download | |
| Broschüre Augenschutz | 498 KB | Download | |
| Flyer Augenschutz für Verbraucher | 491 KB | Download | |
| Allgemeine Geschäftsbedingungen | 191 KB | Download | |
| Prüfungs-, Registrierungs- und Zertifizierungsordnung | 166 KB | Download |
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Kontakt
Wir beantworten gerne Ihre Fragen
DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH
